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OLG Hamm, 11.04.2007 - 4 Ss OWi 159/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
StPO § 267, StPO § 267 Abs. 1 S. 3
Aufklärungsrüge, Unzulässigkeit, Sachrüge, Geschwindigkeitsüberschreitung, Multanova, Foto, Libi, keine Verweisung, ausreichende Beschreibung, so daß die Geeignetheit des Fotos zu Identifizierungszwecken feststellbar ist, Identifizierung des Betroffenen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes; Aufstellen eines Geschwindigkeitsmessgerätes an einem ungeeigneten Ort im Bereich einer Kurve ; Generelle Geeignetheit eines Lichtbildes zur Identifizierung des Betroffenen; ...
- Judicialis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2007 - 4 Ss OWi 159/07
Unterbleibt eine prozeßordnungsgemäße Verweisung auf das Beweisfoto, so muß das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere charakteristische Identifizierungsmerkmale so präzise beschreiben, daß dem Rechtsmittelgericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung ermöglicht wird, ob dieses zur Identifizierung generell geeignet ist (vgl. die grundlegende Entscheidung des BGH in DAR 1996, 98 = NJW 1996, 1420 = BGHSt 41, 376 = NZV 1996, 157 = NStZ 1996, 150 (Ls.) = MDR 1996, 512 = StV 1996, 413).Zu berücksichtigen ist zudem, daß sich der Betroffene nicht zur Sache eingelassen hat, insbesondere also keine andere Person benannt hat, die als Fahrer in Betracht kommt (vgl. BGH, DAR 1996, 98, 100).